Preise
Zuerst legst Du Deine Immobilie in ImmoVault an und definierst Bereiche. Ein Bereich kann z.B. eine Wohnung, eine Treppenhaus oder eine allgemein genutzte Fläche sein.
Je Messpunkt: 4,- € (netto, pro Jahr)
Je Sammelpunkt: 75,- € (netto, pro Jahr)
Überall wo Du Verbräuche oder Status in Deiner Immobilie messen möchtest, setzt Du mit ImmoVault einen Messpunkt. Auf bzw. für den Messpunkt installierst Du für gewöhnlich ein Gerät, welches nun aktiv Daten an den Sammelpunkt sendet. Es ist aber auch möglich leere Messpunkte zu setzen, um Status oder Verbräuche zu berechnen, zum Beispiel, weil gerade kein Gerät installiert ist oder weil eine Einbausituation vorliegt, bei der Verbrauch aus z.B. aus der Differenz zwei anderer Messpunkt errechnet wird.
Für jeden Sammelpunkt in Deiner Liegenschaft, stellen wir Dir einen Datensammler, der täglich umliegende Geräte-Telegramme empfängt, vorhält und an unsere Plattform sendet.
Je nach Bauart und Beschaffenheit der Immobilie braucht man je 6-10 Nutzeinheiten einen Sammelpunkt.
Nun ordnest Du die Messpunkte den oben definierten Bereichen zu. Die Messpunkte überwachen und zählen jetzt für diesen Bereich.
Erstellst Du Zuordnungen von Bereichen zu Nutzern, berechnet ImmoVault automatisch Status und Verbräuche je Nutzer!
ImmoVault unterscheidet unterschiedliche Messsysteme für Wasser, Wärme, Strom, Rauchwarnmelder oder anderes. Messpunkte können für mehr als ein System arbeiten (Beispiel: Warmwasserzähler).
Mit diesem Baukasten ist es leicht jede mögliche System-Bereich-Nutzer-Zuordnung zu erstellen und Verbräuche und Status übersichtlich zu überwachen. Und das Preismodell ist klar und fair.
Messgeräte
ImmoVault ist die Software, mit der Du Deine Geräte orchestrierst. Damit Du Dein Messsystem selbst managen kannst, bieten wir Dir Geräte von unseren Partnern zur Miete (inkl. Installation) und zum Kauf (ohne Installation) an.
Wir kennen dieses anstrengende Verhandeln um Nachlässe. Darum berechnen wir unsere Preise so eng, wie wir es auf Basis unserer Einkaufspreise nur können. Kein Verhandeln nötig. Einfach nur fair.
Geräte mieten
Wenn man mit Heizkörpern arbeitet, braucht man je Heizkörper einen oder seltener zwei Heizkostenverteiler (HKV). In dem Mietpreis ist eine Bewertung der Heizung enthalten, so dass der HKV auf die Wattleistung der Heizung abgestimmt ist.
Heizkostenverteiler: 5,- € (netto, pro Jahr)
Kalt- und Warmwasserzähler: 13,- € (netto, pro Jahr)
Wenn Wasser zentral erwärmt wird, müssen die Kosten für die Erwärmung über Warmwasserzähler (WWZ) verteilt werden.
Kaltwasser kann theoretisch pauschal umgelegt werden, aber es ist wirtschaftlich die Nutzer über eine Kostenabrechnung durch Kaltwasserzähler (KWZ) zur Sparsamkeit zu bewegen.
Je nach Lage der Leitungssysteme, können mehr als ein Kalt- und Warmwasserzähler je Bereich (z.B. Wohnung) nötig sein.
Es gibt etwa 20 verschiedene Einbausituationen für Wasserzähler. Darum ist es wichtig bei Auftragserteilung die Einbausituation für jeden Zähler zu kennen, so dass die richtigen Geräte bereitstehen.
Wärmemengenzähler (Qp 1,5 - klein): 40,- € (netto, pro Jahr)
Wärmemengenzähler (Qp 2,5 - mittel): 45,- € (netto, pro Jahr)
Wärmemengenzähler (Qp 3,5 - groß): 65,- € (netto, pro Jahr)
Mittlere Wärmemengenzähler werden am häufigsten bei zentraler Wassererwärmung zur Bestimmung der Wärmeenergie verwendet (Pflicht nach § 9 Abs. 2 HeizKV). Ebenso werden sie zur Zwischenzählung bei Nutzergruppen (z.B. Trennung von Gewerbe- und Wohneinheiten) oder Vorerfassung für unterschiedliche Gebäude benötigt. Seltener kommen große Wärmemengenzähler zum Einsatz.
Wir empfehlen immer einen weiteren Wärmemengenzähler direkt hinter der Heizanlage zu installieren, um die gesamte erzeugte Wärme zu messen und so direkt den Gesamtenergieverbrauch zu messen. Direkte Messungen sind genauer und führen a) zu besseren verbrauchsorientierten Energieausweisen, b) erlauben die Berechnung des Wirkungsgrades der Heizanlage und liefern c) genauere und vor allem vermieterfreundliche Kostenanteile nach dem CO2KostAufG.
Wenn z.b. Fussbodenheizungen verbaut wurden, aber auch wenn die Heizungsrohe praktisch liegen, können kleine Wärmemengenzähler (WMZ) je Wohnung genutzt werden. Wärmemengenzähler je Bereich liefern direkt Verbräuche in kWh, sind zuverlässiger und brauchen je Wohnung auch nur einen Messpunkt und sind daher wirtschaftlicher.
Rauchwarnmelder (RWM) dürfen weder in der Heiz- noch in der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden. Daher vermieten wir die Geräte nicht, können Sie aber unter UVP zusammen mit Messpunkt-Lizenzen verkaufen. Durch die Messpunkt-Lizenz erhälst Du nicht nur einen aktuellen Status des Gerätes, sondern jährlich auch je Bereich ein Wartungsprotokoll, welches Dich im Schadenfall absichert.
Rauchwarnmelder: auf Anfrage
Zusammen mit Herstellern von Stromzählern und Aufsatzmodulen, haben wir bereits Test-Systeme aufgebaut, um Stromverbräuche zu überwachen.
Dies ist z.B. auf Campingplätzen oder bei Kurzzeitvermietung besonders interessant. Aber auch der Allgemeinstromzähler kann mit wenig Aufwand abgelesen werden.
Wir vermieten und verkaufen Stromzähler und Aufsatzmodule aufgrund der Neuartigkeit der Anwendung nur auf Anfrage.
Stromzähler: auf Anfrage
Geräte kaufen
Wir empfehlen Privatpersonen Geräte zu kaufen. Dies hat mehrere Vorteile:
Bei der Gerätemiete ist eine Installation mit eingepreist. Wer z.B. Wasserzähler selbst montieren kann, zahlt dann dennoch die Installation
Bei der Gerätemiete sind die Kosten der Miete nach etwa 50% der Mietzeit für den Vermieter gedeckt. Nach etwa 75% der Mietzeit, ist der Gewinn der beim Verkauf üblich wäre gemacht. Die restlichen 25% der Mietzeit zahlt man dem entsprechend gegenüber dem Kauf zusätzlich.
Klar, der Vermieter geht in finanzielle Vorleistung. Die Vermietung der Geräte ist gegenüber dem Verkauf für den Vermieter eine Geldanlage mit einer Rendite zwischen 10% und 15%Falls Geräte “selbstverschuldet” (oft waren es Nutzer, aber das muss der Kunde ja klären) Defekt sind, kostet der Tausch von einem Gerät zuzüglich des Gerätekaufpreises auch mal 200 Euro. Wer einen Heizkostenverteiler oder Wasserzähler tauschen kann, sollte sich dieses Geld auch sparen.
Wer Geräte kauft und installiert oder einen Dritten zur Installation beauftragt, kann die Kosten wie bei einer Sanierung vom Gewinn abziehen, bzw. bei der Einnahmenüberschussrechnung verrechnen. Da z.B. jeder Euro über dem 66.761ten Euro mit 42% Einkommenssteuer belegt ist, spart man nicht nur die Finanzierung der Geräte (siehe Punkt 2), sondern kann auch noch Steuern sparen und zahlt gewöhnlich weniger als 50% gegenüber den Mietkosten über die Gesamtlaufzeit
Ein weiterer Trick: Kauft man Geräte (und spart die zusätzlichen Mietkosten) und spart Steuern (bis zu 42% der Gesamtkosten für Geräte und Installation), kann man die Geräte trotzdem noch z.B. an einen Partner, der die Immobilie betreibt vermieten. Geräte-Mietkosten sind umlagefähig! Man kann sich nun entscheiden, ob man sich über die Geräte etwas hinzuverdienen möchte oder dem Nutzer einen Mietpreis zu Selbstkosten ermöglicht.
Win-win-win !
ImmoVault hilft
Grundsätzlich verkaufen wir alle Geräte, die wir vermieten, auch direkt und unter UVP an unsere Kunden. Da wir kein Online-Händler sind und auch nicht sein wollen, verkaufen wir die Geräte nur, wenn gleichzeitig je Gerät eine Messpunktlizenz mit uns vereinbart und eine Installation durchgeführt wird.
Wer die Geräte nicht selbst installieren kann (meist ist die Heizkörperbewertung das Problem), dem vermitteln wir einen Installateur vor Ort.
Wir haben bereits in (fas) ganz Deutschland mit Installateuren zusammen gearbeitet und können sicher auch Dir helfen…
…Kosten zu sparen, Deine Nerven zu schonen und die Heiz- und Betriebskostenabrechnung endlich an einem Tag fertig zu kriegen!